In der Abgasanlage sind fremde Bauteile grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Funktions-, Brand- und Standsicherheit von Abgasanlagen darf durch fremde Bauteile und Einrichtungen nicht gemindert werden. Dies beschreibt die Norm DIN V 18160 im Punkt 6.6 . Kritisch sind insbesondere andere Versorgungsleitungen in Verbindung mit einwandigen Abgasleitungen die die Längsbeweglichkeit behindern können.

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